Geschäftsbedingungen
AMETEK, Inc.
Verkaufsbedingungen
DIE FOLGENDEN VERKAUFSBEDINGUNGEN, ZUSAMMEN MIT ALLEN ANDEREN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, WELCHEN DER VERKÄUFER SCHRIFTLICH ZUGESTIMMT HAT, GELTEN FÜR ALLE BESTELLUNGEN ("Bestellung(en)") VON UND VERKÄUFE VON PRODUKTEN ("Produkte") ODER DIENSTLEISTUNGEN ("Dienstleistungen") AN DEN KÄUFER. JEDE ANNAHME EINER BESTELLUNG DES KÄUFERS IST AN DIESE BEDINGUNGEN GEKNÜPFT. ZUSÄTZLICHE ODER ABWEICHENDE BESTIMMUNGEN/BEDINGUNGEN, DIE VOM KÄUFER IN EINEM DOKUMENT VORGESCHLAGEN WERDEN, WERDEN ABGELEHNT UND SIND FÜR DEN VERKÄUFER NICHT BINDEND. Kein Verkäufer ist befugt, den Verkäufer an ein Versprechen oder eine Vereinbarung zu binden, das/die hier nicht zum Ausdruck kommt.
- PREISE Alle Preise können ohne Vorankündigung geändert werden, falls (und nur insoweit) sich Material- oder Arbeitskosten, Spezifikationen, Mengen, Liefertermine, Zölle oder andere Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, ändern oder falls es zu Verzögerungen aufgrund von Anweisungen des Käufers kommt oder der Käufer dem Verkäufer keine angemessenen Informationen zukommen lässt. Darüber hinaus unterliegen die vom Käufer zu zahlenden Preise einer sofortigen Erhöhung, falls der Verkäufer infolge staatlicher Maßnahmen oder Vorschriften zusätzliche Abgaben, Zölle oder Beschränkungen auf die im Rahmen dieses Vertrags verkauften Produkte oder auf die für die Herstellung dieser Produkte verwendeten Rohstoffe erhebt. In keinem Fall enthalten die Preise Beträge, die dem Käufer in Verbindung mit seinen Einkäufen beim Verkäufer auferlegt werden, wie z. B. Steuern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Mehrwertsteuer (VAT) oder Verbrauchssteuern, Zölle, Tarife oder andere Kosten, die dem Käufer von einer Regierungsbehörde auferlegt werden. Ungeachtet des Vorstehenden können alle Preise jederzeit vor dem Versand ohne Vorankündigung angepasst werden, wenn sich die Preise oder Kosten für Komponenten, Materialien, Teile oder Waren, die in den Produkten oder Dienstleistungen verwendet werden, nach der Annahme einer Bestellung für Produkte oder Dienstleistungen erhöht haben (eine „Anpassung der Materialkosten“). Der Verkäufer kann die Preise nur in dem Maße anpassen, wie er von einer Preiserhöhung für eine Komponente, Materialien, Teile oder Rohstoffe betroffen ist, die in die Produkte oder Dienstleistungen einfließen. In keinem Fall darf der Verkäufer den Preis anpassen, um die Gewinnspanne zu erhöhen. Jede vom Verkäufer festgelegte Anpassung der Materialkosten wird auf der Rechnung für die Produkte oder Dienstleistungen, die der Verkäufer dem Käufer gemäß den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen übermittelt, berücksichtigt. Ungeachtet des Vorstehenden unterliegen alle Preise ohne vorherige Ankündigung jederzeit vor dem Versand einer Anpassung aufgrund von Inflationssteigerungen, die nach der Annahme einer Bestellung für Produkte oder Dienstleistungen eintreten (eine „Inflations-Anpassung“). Die Inflationsanpassung für Produkte oder Dienstleistungen erfolgt durch Multiplikation (a) des Verhältnisses, das sich aus dem Quotienten des (i) zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Verbraucherpreisindex (CPI) durch (ii) den zum Zeitpunkt der Annahme einer Bestellung geltenden Verbraucherpreisindex (CPI) ergibt, mit (b) dem Preis oder den Kosten für die betreffenden Produkte/ Dienstleistungen, wie in der Bestellung angegeben. Jede vom Verkäufer ermittelte Inflationsanpassung wird in der Rechnung für Produkte oder Dienstleistungen berücksichtigt, die der Verkäufer dem Käufer gemäß den vorliegenden Bedingungen übermittelt.
- LIEFERUNG Die Liefertermine sind ungefähre Angaben und hängen vom rechtzeitigen Erhalt aller erforderlichen Informationen durch den Verkäufer ab. Der Verkäufer kann alle oder einen Teil der Produkte/ Dienstleistungen bereits 30 Tage vor dem vereinbarten Termin liefern. Der Lieferort ist das Gelände des FCA-Verkäufers, sofern vom Verkäufer nicht anders angegeben. Mit der Lieferung geht das gesamte Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte auf den Käufer über. Das Eigentum an den Produkten geht mit der vollständigen Zahlung des entsprechenden Kaufpreises auf den Käufer über. Teilt der Käufer dem Verkäufer mit, dass er die Produkte nicht rechtzeitig abnehmen kann, ist der Verkäufer berechtigt, die Produkte auf Risiko des Käufers einzulagern, und der Käufer erstattet dem Verkäufer alle angemessenen Kosten, die im Zusammenhang mit einer solchen Lagerung entstehen. Der Käufer hat die Verpackungsmaterialien für die Produkte auf eigene Kosten zu entsorgen und den Verkäufer von allen rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit solchen Verpackungsabfällen freizustellen, zu entschädigen und schadlos zu halten.
III. ZAHLUNG A. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage netto nach Erhalt der Rechnung des Verkäufers, sofern nicht anders angegeben. Die Zahlungen sind vom Käufer ohne jeden Abzug oder Aufrechnung zu leisten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung in Euro (€) zu erfolgen. Der Verkäufer ist berechtigt, Verzugszinsen nach deutschem Recht in Höhe von derzeit (März 2025) 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
- Ist die finanzielle Lage des Käufers für den Verkäufer nicht zufriedenstellend, kann der Verkäufer eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung oder eine zufriedenstellende Sicherheit in Form eines Akkreditivs oder auf andere Weise verlangen. Im Falle des Konkurses oder der Insolvenz des Käufers kann der Verkäufer alle zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Bestellungen sofort stornieren.
- MENGENABWEICHUNGEN; ÄNDERUNGEN. Der Käufer akzeptiert die Lieferung von Mengen, die größer oder kleiner sind als die in der/den Bestellung(en) angegebene(n) Menge(n), vorausgesetzt, dass eine solche Abweichung 5 % der ursprünglich angegebenen Menge oder 2 Einheiten nicht überschreitet, je nachdem, welcher Wert größer ist. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, auf solche Abweichungen hinzuweisen, außer in der entsprechenden Versandmitteilung und Rechnung. Der Verkäufer behält sich die Möglichkeit vor, Änderungen an den Produkten oder Dienstleistungen vorzunehmen, die (i) die in der Bestellung eindeutig angegebenen Spezifikationen (einschließlich Farbe, Größe o.ä.) und/oder (ii) die Form, Passform oder Funktion nicht beeinträchtigen, und liefert die Produkte mit der zum Zeitpunkt der Lieferung neuesten Konfigurationsteilnummer. Ein Auftrag kann ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers, die im alleinigen Ermessen des Verkäufers liegt, weder ganz noch teilweise gekündigt werden.
- AUSFUHRKONTROLLEN; SANKTIONEN; FCPA; UKBA; ANTI-BOYKOTT UND UKCFA
- Der Käufer darf über die Produkte nicht verfügen, weder durch Umladung, Wiederausfuhr, Umleitung noch auf andere Weise ( ), es sei denn, die anwendbaren US-Ausfuhr- und Sanktionsgesetze und -vorschriften lassen dies ausdrücklich zu, und nur in das und für das endgültige Bestimmungsland, das in der/den Bestellung(en) angegeben ist oder als endgültiges Bestimmungsland auf den Rechnungen des Verkäufers oder in der Endverwendungserklärung, die der Käufer dem Verkäufer zur Verfügung stellt, deklariert ist. Der Verkäufer muss auf der Grundlage der ihm vom Käufer zur Verfügung gestellten Informationen über die Endverwendung und den Endverbraucher Ausfuhrgenehmigungsanträge einreichen. Die Nichteinhaltung der in diesem Abschnitt genannten Anforderungen durch den Käufer stellt eine wesentliche Nichterfüllung dar, die es dem Verkäufer ermöglicht, die entsprechende(n) Bestellung(en) ohne Haftung zu stornieren.
- 1) Der Käufer ist nicht berechtigt, Waren, die im Rahmen eines Auftrags oder in Verbindung mit einem Auftrag geliefert werden, direkt oder indirekt in die Russische Föderation oder nach Weißrussland oder zur Verwendung in der Russischen Föderation oder in Weißrussland zu verkaufen, exportieren, oder re-exportieren
2) Der Käufer trifft alle möglichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Zweck von Absatz (1) nicht durch Dritte in der weiteren Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, vereitelt wird.
3) Der Käufer muss einen angemessenen Überwachungsmechanismus einrichten und aufrechterhalten, um Verhaltensweisen von Dritten in der weiteren Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, aufzudecken, die dem Zweck von Absatz (1) zuwiderlaufen würden.
4) Verstöße gegen die Absätze (1), (2) oder (3) berechtigen den Verkäufer zur Geltendmachung angemessener Rechtsbehelfe, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Beendigung der Geschäftsbeziehung und Erstattung der aus einem solchen Verstoß resultierenden Verluste oder des Preises der exportierten Waren, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
5) Der Käufer informiert den Verkäufer unverzüglich über etwaige Probleme bei der Anwendung der Absätze (1), (2) oder (3), einschließlich etwaiger relevanter Aktivitäten Dritter, die den Zweck von Absatz (1) untergraben könnten. Der Käufer stellt dem Verkäufer innerhalb von zwei Wochen, nach der einfachen Anforderung, Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß den Absätzen (1), (2) und (3) zur Verfügung.
- Der Käufer übernimmt die Gewähr dafür, dass er im Zusammenhang mit dem Verkauf oder Vertrieb der Produkte und/oder Dienstleistungen durch den Käufer nicht gegen den U.S. Foreign Corrupt Practices Act von 1977 (FCPA) in seiner jeweils gültigen Fassung, den United Kingdom Bribery Act (UKBA) von 2010 in seiner jeweils gültigen Fassung oder die entsprechenden Durchführungsbestimmungen verstößt oder den Verkäufer zu einem solchen Verstoß veranlasst. Der Käufer versichert außerdem, dass er weder weiß noch Grund zu der Annahme hat, dass ein Berater, Agent, Vertreter oder eine andere Person, die vom Käufer in Verbindung mit dem Verkauf und/oder Vertrieb der Produkte/Dienstleistungen beauftragt wurde, gegen das FPCA und/oder das UKBA verstoßen hat oder den Verkäufer zu einem solchen Verstoß veranlasst hat. Erfährt der Käufer von einer Verletzung des FCPA und/oder des UKBA im Zusammenhang mit dem Verkauf oder Vertrieb der Produkte/Dienstleistungen oder hat er Grund dazu, dies anzunehmen, so hat er den Verkäufer unverzüglich zu informieren.
- Der Käufer sichert ferner zu, dass der Käufer im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten/ Dienstleistungen durch den Käufer nicht gegen die US-Antiboykott-Bestimmungen der gemäß dem U.S. Export Administration Act von 1979 in der jeweils gültigen Fassung erlassenen U.S. Export Administration Regulations verstößt oder den Verkäufer dazu veranlasst, diese zu verletzen, und dass der Käufer den Verkäufer nicht auffordert, Erklärungen oder Bescheinigungen gegenüber Ländern abzugeben, die nicht dem Boykott durch die Vereinigten Staaten unterliegen.
- Der Käufer darf die Steuerhinterziehung im Vereinigten Königreich oder in anderen Ländern nicht erleichtern oder versäumen diese zu verhindern, gemäß den Anforderungen des UK Criminal Finances Act 2017 (UKCFA).
- GARANTIEN A. Der Verkäufer garantiert, dass die vom Verkäufer hergestellten Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Der Verkäufer gewährleistet, dass die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit der allgemein anerkannten Industriepraxis erbracht werden. Verlangt der Käufer die Beseitigung eines Mangels, so kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen alle Teile der Produkte, die sich bei ordnungsgemäßer Installation, Verwendung und Wartung als fehlerhaft in Material oder Ausführung erwiesen haben, innerhalb eines Jahres ab dem Versanddatum reparieren oder ersetzen oder die Dienstleistungen erneut erbringen. Der Verkäufer garantiert für einen Zeitraum von 1 Jahr ab dem Versanddatum, dass Software oder Firmware, wenn sie mit den Produkten verwendet werden, in Übereinstimmung mit den vom Verkäufer veröffentlichten Spezifikationen funktionieren. Der Verkäufer garantiert weder ausdrücklich noch stillschweigend, dass der Betrieb der Software oder Firmware unterbrechungs- oder fehlerfrei ist oder dass die darin enthaltenen Funktionen den beabsichtigten Verwendungszwecken/Anforderungen des Käufers entsprechen oder diese erfüllen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Qualitäts- oder Zustandsmängel der Produkte (einschließlich Software/Firmware) oder Dienstleistungen innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum der Lieferung oder Leistung mitzuteilen, es sei denn, der Mangel war bei einer angemessenen Prüfung nicht erkennbar; in diesem Fall gilt eine Frist von 7 Tagen nach Entdeckung des Mangels. Wenn der Käufer eine solche Mängelanzeige nicht rechtzeitig vornimmt, ist er nicht berechtigt, Produkte (einschließlich Software/Firmware) oder Dienstleistungen zurückzuweisen, und der Verkäufer haftet nicht für solche Mängel.
- Die Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers gelten nicht für Produkte, die (1) von einer anderen Person als dem Verkäufer verändert oder repariert wurden (es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass der Mangel nicht auf die Veränderung oder Reparatur zurückzuführen ist), oder (2) Missbrauch, Vernachlässigung oder unsachgemäßem Gebrauch oder Einsatz ausgesetzt waren oder (3) im Betrieb normalerweise verbraucht werden, oder (4) eine normale Lebensdauer haben, die von Natur aus kürzer ist als die darin angegebene Gewährleistungsfrist.
- Produkte dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des Verkäufers zurückgesandt werden, und auch dann nur unter den Bedingungen, denen der Verkäufer zustimmt.. Der Käufer muss vor jeder Rücksendung eine RMA-Nummer (Return Material Authorization) vom Verkäufer einholen, und diese RMA-Nummer muss auf dem Versandetikett und dem Packzettel angegeben werden. Der Käufer ist für die zurückgesandten Produkte verantwortlich, bis diese bei der Geschäftseinrichtung des Verkäufers eingehen, und trägt alle Kosten für Verpackung, Prüfung, Versand, Transport oder Versicherung im Zusammenhang mit zurückgesendeten Produkten.
- Dieser Abschnitt VI legt die ausschließlichen Rechtsmittel und Verpflichtungen für Ansprüche aufgrund von Mängeln oder Nichtkonformität von Produkten/Dienstleistungen fest, unabhängig davon, ob es sich um Ansprüche aus einem Vertrag, einer Gewährleistung, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit jeglichen Grades oder verschuldensunabhängiger Haftung) oder anderweitig handelt.Die vorstehenden Garantien treten an die Stelle aller anderen Garantien, ob mündlich, schriftlich, ausdrücklich, stillschweigend oder gesetzlich. Es gelten keine stillschweigenden oder gesetzlichen Gewährleistungen der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.
VII. PATENTE/FREISTELLUNG
Sofern dem Käufer gegenüber geltend gemacht wird, dass Produkte oder Teile davon, die vom Verkäufer hergestellt wurden, ein bestehendes Patent verletzen, ist der Käufer dazu verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu informieren. Der Käufer hat dem Verkäufer alle notwendigen Informationen und Unterstützung bereitzustellen, die dieser benötigt, um den geltend gemachten Anspruch zu prüfen, abzuwehren und zu lösen. Wenn der Käufer Spezifikationen/Designs für die Herstellung der angeblich patentverletzenden Produkte zur Verfügung gestellt hat, wird der Käufer den Verkäufer gegen alle Ansprüche Dritter wegen Patentverletzung, die sich aus der Verwendung dieser Spezifikationen/Designs durch den Verkäufer ergeben, verteidigen, entschädigen und schadlos halten.
VIII. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
- Ungeachtet von VI. D. haftet der Verkäufer im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung der Verkaufsbedingungen und/oder einer Pflicht, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Käufer vertrauen darf (Kardinalpflicht). Eine solche Haftung ist auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
- In jedem Fall ist die gesamte Haftung des Verkäufers für jegliche Ansprüche – sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit jeglichen Grades und Gefährdungshaftung) oder aus anderen Gründen –, die sich aus der Herstellung, dem Verkauf, der Lieferung, dem Wiederverkauf, der Reparatur, dem Austausch oder der Nutzung von Produkten/Dienstleistungen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, auf den Preis begrenzt, der dem Produkt/Dienstleistung oder dem betreffenden Teil davon zugeordnet ist, aus dem der Anspruch resultiert.
- Die Haftungsbeschränkung in B. sowie die Begrenzung auf typische und vorhersehbare Schäden in C. gelten nicht bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender Haftung, insbesondere bei Verzögerung oder wenn der Verkäufer eine (gewerbliche) Garantie übernommen hat.
Ansprüche gegen den Verkäufer müssen innerhalb von 24 Monaten ab Entstehung des Anspruchs erhoben werden, es sei denn, es handelt sich um einen in vorstehendem Absatz genannten Fall. In jedem Fall (außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) haftet der Verkäufer nicht für Folgeschäden jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn oder Ausfallkosten).
- GERECHTFERTIGTE VERZÖGERUNGEN
- Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen oder Nichterfüllung, die direkt oder indirekt auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb der zumutbaren Einflusssphäre des Verkäufers liegen, hierzu zählen unter anderem auch: Höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Unruhen, Embargos, behördliche Vorschriften, Verweigerung von Exportlizenzen, Hafenüberlastung, Handlungen oder Unterlassungen des Käufers oder seiner Vertreter/Mitarbeiter, Brände, Überschwemmungen, Sabotage, nukleare Zwischenfälle, Erdbeben, Stürme, Epidemien, Pandemien, Maßnahmen oder Anordnungen der Regierung, Streiks, Aussperrungen oder andere arbeitsrechtliche Schwierigkeiten.
- Sollte eine der vorgenannten entschuldbaren Verzögerungen länger als 90 Tage andauern und haben die Parteien bis zum Ende der Verzögerung keine Einigung über eine Fortführung der Lieferung von Produkten/Dienstleistungen, einschließlich einer Preisanpassung, erzielt, so ist jede Partei berechtigt – außer wenn die Verzögerung durch den Käufer verursacht wurde, in welchem Fall nur der Verkäufer berechtigt ist – den noch nicht erfüllten Teil der Bestellung mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich zu kündigen.
- SOFTWARE/TECHNISCHE/GEBRAUCHSRECHTLICHE INFORMATIONEN A. Der Käufer erwirbt keine Rechte an Software, die mit den Produkten geliefert wird, es sei denn, sie wird in der Standardsoftwarelizenz des Verkäufers gewährt. Jede Softwarelizenz, die in Verbindung mit den Produkten gewährt wird, ist eine vorläufige Lizenz, die bis zur vollständigen Bezahlung der Produkte zurückgezogen werden kann.
- Der Kauf von Produkten beinhaltet kein Recht auf die Bereitstellung von technischen Informationen wie Zeichnungen oder Spezifikationen.
- Vertrauliche Informationen, einschließlich Zeichnungen, Dokumente, technische Daten, Berichte, Software, Designs, Erfindungen und andere technische Informationen, die der Verkäufer in diesem Zusammenhang zur Verfügung stellt (im Folgenden "Daten" genannt), verbleiben im alleinigen Eigentum des Verkäufers und sind vom Käufer vertraulich zu behandeln. Die Daten dürfen vom Käufer ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht vervielfältigt, verwendet oder an Dritte weitergegeben werden. Nach Beendigung des Auftrages hat der Käufer alle Daten zusammen mit allen Kopien oder Nachdrucken, die sich zu diesem Zeitpunkt im Besitz oder unter der Kontrolle des Käufers befinden, unverzüglich an den Verkäufer zurückzugeben, und der Käufer darf danach ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers weder direkt noch indirekt irgendwelche Daten oder daraus abgeleitete Informationen verwenden. Die vorstehenden Bestimmungen verpflichten den Verkäufer in keiner Weise zur Bereitstellung oder Überlassung von Daten.
- WERKZEUGE, FORMEN, MODELLE Die Kosten des Verkäufers für Werkzeuge, Formen und Modelle und dergleichen stellen die anteiligen Kosten des Käufers dar, wobei sie ausdrücklich Eigentum des Verkäufers bleiben. Änderungen an Werkzeugen, Formen und Modellen und dergleichen, die zur Herstellung von Produkten vorgenommen werden, liegen im Ermessen des Verkäufers.
XII. ALLGEMEINES A. Die Rechte und Pflichten des Käufers und des Verkäufers aus diesem Vertrag unterliegen in jeder Hinsicht dem deutschen Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten sind die zuständigen Gerichte in Berlin, Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
- Diese Verkaufsbedingungen stellen zusammen mit allen anderen Bedingungen, denen der Verkäufer schriftlich zugestimmt hat, die gesamte Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer dar und ersetzen alle früheren oder gleichzeitigen Zusicherungen, Vereinbarungen, Vorschläge, Garantien oder Absprachen, ob mündlich oder schriftlich, ausdrücklich oder stillschweigend. Ein Verzicht, eine Änderung, eine Ergänzung, ein Rücktritt oder eine sonstige Änderung dieser Verkaufsbedingungen ist nur dann verbindlich, wenn sie von einem bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
- Die Ungültigkeit eines Teils dieser Vereinbarung berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Sollte der Verkäufer zu einem beliebigen Zeitpunkt im Rahmen dieser Vereinbarung ein Recht nicht geltend machen, so steht dies der späteren Geltendmachung desselben oder anderer Rechte durch den Verkäufer nicht entgegen.
- Mit Ausnahme von Geldforderungen darf der Käufer ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers keine Ansprüche aus diesem Vertrag abtreten. Der Käufer kann ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn die Gegenforderung entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
XIII. VERBOT DER GEFÄHRLICHEN VERWENDUNG
Der Käufer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die im Rahmen dieses Vertrags verkauften Produkte nicht für den Bau oder den Betrieb einer kerntechnischen Anlage, eines Kernkraftwerks oder eines Kernreaktors oder in Verbindung mit der Verwendung oder Handhabung von Kernmaterial oder für gefährliche Tätigkeiten oder kritische Anwendungen, bei denen das Versagen einer einzelnen Komponente erhebliche Schäden an Personen oder Sachen verursachen könnte, bestimmt sind und vom Käufer nicht verwendet werden dürfen, es sei denn, die Produkte wurden vom Verkäufer ausdrücklich für solche Tätigkeiten oder Anwendungen genehmigt. Der Verkäufer lehnt jede Haftung für Verluste oder Schäden ab, die sich aus einer solchen nicht genehmigten Verwendung ergeben, und der Käufer hat den Verkäufer gegen eine solche Haftung zu verteidigen, schadlos zu halten und freizustellen, unabhängig davon, ob diese aus Vertragsbruch, Gewährleistung, unerlaubter Handlung (unabhängig vom Grad des Verschuldens oder der Fahrlässigkeit), Gefährdungshaftung oder anderweitig entsteht.
Genehmigt der Verkäufer die Verwendung der Produkte in einer kerntechnischen Anlage, so hat der Käufer vor der Verwendung oder Bereitstellung dieser Produkte eine nukleare Verteidigungs- und Freistellungsvereinbarung in einer für den Verkäufer angemessenen Form abzuschließen.
XIV. GESETZLICHE ANFORDERUNGEN
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen an den allgemeinen Spezifikationen der Produkte vorzunehmen, die erforderlich sind, damit die Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- VERHINDERUNG VON RECHNUNGSBETRUG
In Anbetracht des erhöhten Risikos von Rechnungsbetrug sollte der Käufer jede Mitteilung über die Änderung von Angaben zum Bankkonto des Verkäufers mit Vorsicht behandeln. Der Verkäufer wird den Käufer nicht per E-Mail informieren oder anweisen, Überweisungen oder Geldtransfers an einen anderen Begünstigten, eine andere Adresse oder ein anderes Bankkonto vorzunehmen. Überprüfen Sie immer eine Aufforderung zur Aktualisierung von Unterlagen oder zur Änderung von Bankkontoinformationen, BEVOR Sie eine Änderung vornehmen oder die Zahlung abschließen Vergewissern Sie sich über alle angeforderten Änderungen, indem Sie mit einem bekannten Vertreter des Verkäufers sprechen.